http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html
Hallo,
schaut bitte mal auf die Tollwutverordnung (Stand 04.10.2010) §7 Abs. 1 und 2.
Seht Ihr es auch so, dass die Behörde die Tötung eines Hundes veranlassen kann, wenn er einen Menschen gebissen hat und nicht gegen Tollwut geimpft ist?
Mein TA interpretiert das so.
Dieses Wörtchen "kann" das stört mich so dabei.
Da beißt ein Hund einen Menschen, dieser behauptet, der Hund könne evtl. Tollwut haben...........und dann kann die Behörde die Tötung veranlassen.
Wenn genug Druck ausgeübt wird und zusätzlich kein Impfschutz nachweisbar ist, wird sie es dann wohl auch eher tun, um alle Risiken auszuschließen.
Mir ist das alles zu verwirrend.
Ich wollte Elsa eigentlich nicht gegen Tollwut impfen lassen, habe es jetzt aber nach dem Zahnwechsel machen lassen. Man kann ja nie wissen.......